EP beschließt einfachere Anerkennung offizieller Dokumente
Nicht nur unsere schöne Heimatstadt Berlin lebt vom gemeinschaftlichen Miteinander der einheimischen und zugezogenen Bevölkerung. In der gesamten EU wohnen zwölf Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nicht in ihrem Heimatland, sondern leben und arbeiten in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Leider ist für sie noch immer nicht alles ganz so einfach, wie für die einheimische Bevölkerung, wenn es zum Beispiel um die Anerkennung öffentlicher Dokumente geht. Im Europäischen Parlament haben wir daher im Juni ein Maßnahmenpaket verabschiedet, dass diese Anerkennung in Zukunft erheblich erleichtern soll. Ein ganz praktischer Erfolg für alle EU-Bürgerinnen und Bürger.
Früher oder später benötigt jeder Bürger öffentliche Dokumente, beispielsweise eine Geburts- oder Heiratsurkunde, ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Meldebescheinigung. Sei es für die Beantragung eines Ausweises, bei beruflichen Bewerbungen oder der Eheschließung. Bisher waren häufig teure beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten notwendig, damit diese im EU-Ausland anerkannt werden. Dazu gehört auch die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Dank der EU gehört das bald der Vergangenheit an.
Die Europäische Kommission legte 2013 einen Vorschlag für die Vereinfachung der Annahme von bestimmten öffentlichen Urkunden innerhalb der EU vor. Das Europäische Parlament und der Rat der EU einigten sich nach intensiven Verhandlungen auf einen gemeinsamen Kompromiss, der dabei helfen soll die Mobilität von EU-Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen. Heirats- und Geburtsurkunden oder polizeiliche Führungszeugnisse werden zukünftig ohne beglaubigte Übersetzung der Form nach anerkannt. Stattdessen können EU-Bürger zusätzlich zum Dokument mehrsprachige Standardformulare anfordern, um sie im EU-Ausland zu verwenden. Das verkürzt die Verwaltungsverfahren zur Anerkennung von öffentlichen Dokumenten und spart somit Zeit und Geld.
Wir im Europäischen Parlament begrüßen die neue Verordnung. Aus Sicht unserer sozialdemokratischen Fraktion ist ein besonderer Gewinn, dass die Kosten für die standardisierten mehrsprachigen Formulare gedeckelt werden wird. Übersetzungskosten für öffentliche Dokumente, die ins Unermessliche steigen, gehören somit der Vergangenheit an. EU-Kommission und Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die EU-Bürger über diese neue Möglichkeit zu informieren. Wir Europaparlamentarier bestanden ebenfalls darauf, dass die EU-Kommission nach zwei Jahren konkrete Vorschläge für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs vorlegen muss, als gegebenenfalls weitere Dokumententypen dazukommen sollen.
Nachdem wir die Verordnung im Europäischen Parlament im Juni angenommen haben, tritt sie zwanzig Tage nach Veröffentlichung in den offiziellen Amtsblättern der EU in Kraft. Eine Überprüfungsklausel in der Verordnung wird ermöglichen, die Liste der anerkannten öffentlichen Dokumente auszuweiten, zum Beispiel im Bereich Bildung und Wirtschaft.
Die Mobilität von Bürgern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, studieren oder arbeiten wird deutlich erleichtert. Dafür haben wir SPD Europaabgeordneten uns stets eingesetzt. Die Behördengänge werden zukünftig weniger, kürzer und preiswerter. Dies ist aber nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit einheitlichen Umgang mit öffentlichen Dokumenten. Wir bedauern, dass das neue Verfahren noch nicht für Schulzeugnisse oder Behindertenausweise gilt und es für Drittstaatsangehörige keine automatische Anerkennung des Einwanderungsstatus gibt, wie von unserer Fraktion in erster Lesung gefordert. Wir bleiben also weiter dran, damit EU-Bürger noch stärker von einer solchen Vereinfachung ihres Alltags profitieren können.