
Innenausschuss stimmt für Artikel-7-Verfahren gegen ungarische Regierung
Die nationalkonservative Regierung in Ungarn baut Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ab. So hat sich am Montag, 25. Juni der Innenausschuss des Europäischen Parlaments positioniert und für die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7(1) der EU-Verträge gegen die ungarische Regierung gestimmt.
Es besteht kein Zweifel daran, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Ungarn gefährdet sind. Viktor Orbán und seine Partei Fidesz haben den Bogen überspannt. Die Annahme des so genannten Stop Soros-Gesetzespakets vergangene Woche durch das ungarische Parlament war nur die Spitze des Eisbergs. Es ist nun an der Zeit, es nicht bei deutlichen Worten zu belassen, jetzt muss gehandelt werden. Es geht hier um die Verteidigung der Fundamente der Europäischen Union. Deshalb führt kein Weg am Verfahren nach Artikel 7(1) der EU-Verträge gegen Ungarn vorbei.
In dem Bericht listet der Innenausschuss die Verfehlungen der Regierung Orbán detailliert auf. Auch eine große parlamentarische Mehrheit darf sich niemals über europäische Grundwerte hinwegsetzen, doch genau das geschieht in Ungarn. Durch Einschränkungen der Meinungsfreiheit, die skandalöse Behandlung von Migranten und eine Schwächung des Justizsystems stellt sich Orbán immer mehr ins europäische Abseits.
Das Plenum des Europäischen Parlaments muss die Entscheidung nun mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und einer Mehrheit seiner Mitglieder bestätigen. Hierfür bedarf es auch Stimmen aus Orbáns Parteienfamilie, zu der auch die deutschen Unionsparteien gehören. CDU/CSU stehen bisher aus falsch verstandener Parteifreundschaft fest an der Seite von Orbán. Statt den Premier wieder und wieder als ‚special guest‘ mit Einladungen zu hofieren, sollten sie vielmehr mit Blick auf ihre eigene Glaubwürdigkeit endlich den Mut aufbringen, ihn öffentlich zu kritisieren und in die Schranken zu weisen.
Wenn das September-Plenum in Straßburg die Entscheidung des Innenausschusses bestätigt, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Lage in Ungarn auf die Tagesordnung setzen und entscheiden, ob eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Werte durch die ungarische Regierung vorliegt. In letzter Konsequenz kann das Verfahren nach Artikel 7 dazu führen, dass Ungarn das Stimmrecht im Rat entzogen wird.