Meine Arbeit im EP

Meine Arbeit im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament setzt sich aus 751 Abgeordneten zusammen, die in den 28 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

Jedes Land bestimmt selbst, in welcher Form die Wahlen durchgeführt werden, sofern die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie geheime Wahlen gewährleistet sind. Bei den Europawahlen gilt das Verhältniswahlrecht. Das Wahlalter ist 18 Jahre, mit Ausnahme von Österreich (16 Jahre).

Die Sitze werden auf der Grundlage der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten zugeteilt. Etwas mehr als ein Drittel der MdEP sind Frauen. Die Mitglieder sind nach politischer Zugehörigkeit, nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.

MdEP verbringen ihre Zeit zum Teil in ihrem Wahlkreis, zum Teil in Straßburg – wo 12 Plenartagungen pro Jahr abgehalten werden – und zum Teil in Brüssel – wo zusätzliche Plenartagungen sowie Ausschuss- und Fraktionssitzungen stattfinden.

Die Beschäftigungsbedingungen für Mitglieder sind im Abgeordnetenstatut von 2009 geregelt.

Die Arbeit in den Ausschüssen

Zur Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Parlaments im Plenum verteilen sich die Abgeordneten auf ständige Ausschüsse, die jeweils für besondere Bereiche zuständig sind.

Das Parlament verfügt über insgesamt zwanzig parlamentarische Ausschüsse. Sie bestehen aus 25 bis 71 Abgeordneten und verfügen über einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat. Ihre politische Zusammensetzung spiegelt jene des Plenums wider.

Die parlamentarischen Ausschüsse treten ein- oder zweimal monatlich in Brüssel zusammen, ihre Debatten sind öffentlich.

In den parlamentarischen Ausschüssen erstellen die Europa-Abgeordneten Legislativvorschläge und Initiativberichte, sie reichen Änderungsanträge dazu ein und stimmen darüber ab. Sie prüfen die Vorschläge der Kommission und des Rates und verfassen gegebenenfalls einen Bericht, der im Plenum vorgestellt wird.

Schließlich kann das Europäische Parlament Unterausschüsse und nichtständige Sonderausschüsse einsetzen, die sich mit besonderen Problemen befassen, oder auch Untersuchungsausschüsse im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse.

Die Ausschussvorsitzenden koordinieren ihre Arbeit im Rahmen der Konferenz der Ausschussvorsitzenden.

Die Arbeit in einer Delegation

Die Delegationen des Europäischen Parlaments pflegen die Beziehungen zu den Parlamenten in Drittländern und tauschen Informationen mit ihnen aus. Über seine Delegationen leistet das Europäische Parlament einen Beitrag zur Vertretung der Europäischen Union nach außen und zur Förderung der Werte, auf denen die Europäische Union beruht, d. h. der Grundsätze der Freiheit und der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, in Drittländern.