Warnung an Polens Regierung

EU-Polen
Lösung der Verfassungskrise im Land steht weiter aus

Es ist bedauerlich, dass sich die polnische Regierung nicht auf die rechtsstaatliche Position der eigenen Zivilgesellschaft und der EU-Kommission zubewegt. Sie muss aufpassen, dass sie sich nicht ins europäische Abseits stellt.

Da die Gespräche mit Warschau nicht zum Einlenken der polnischen Regierung führten, hat die EU-Kommission am Mittwoch eine formale Stellungnahme verabschiedet, in der sie die Bedenken zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen genau aufführt. Polens Ministerpräsidentin Beata Szydło sollte die Warnung der EU-Kommission sehr ernst nehmen und die Entwicklung hin zu zwei parallelen Rechtssystemen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit im Land endlich beenden.

Leider sind bislang alle Bemühungen seitens der Kommission erfolglos geblieben, da die polnische Regierung nicht bereit ist, die Gewaltenteilung zu achten, die einen europäischen Rechtsstaat ausmacht. Die Gespräche mit der polnischen Regierung müssen jedoch weitergehen. Das erwartet auch die polnische Zivilgesellschaft, die Europa im Kampf für Demokratie und Rechtstaatlichkeit an ihrer Seite hat.

Der Vorsitzende der Regierungspartei PiS, Jarosław Kaczyński, hatte am Montag in einem Interview die Legitimität des Rechtsstaatsmechanismus angezweifelt und sogar mit einer Klage vor dem EuGH gedroht. Die Haltung von Herrn Kaczyński ist nicht nachvollziehbar. Die Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind das Fundament unserer gemeinsamen europäischen Wertegemeinschaft. Die Einleitung des Rechtsstaatsmechanismus durch die EU-Kommission war und ist der richtige Schritt.

Der nächste Schritt des EU-Rechtsstaatsmechanismus sähe in der zweiten Phase eine „Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit“ vor, sofern das Problem nicht zufriedenstellend gelöst wird. In diesem Fall setzt die Kommission dem Mitgliedstaat eine Frist zur Lösung des Problems.