Rechtsunsicherheit in Polen verhindern

HP-Polen
Europäisches Parlament unterstützt Gewaltenteilung

Die faktische Ausschaltung des Verfassungsgerichts in Polen gefährdet Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit im Land. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg in einer Resolution Stellung zur Situation in Polen bezogen. Ein umstrittenes Gesetz erschwert dort die Arbeit der Verfassungsrichter. Diese hatten das entsprechende Gesetz für verfassungswidrig erklärt, die Regierung akzeptiert dieses Urteil jedoch nicht.

Eine Entwicklung hin zu zwei parallelen Rechtssystemen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit  in einem EU-Staat sind inakzeptabel. Wir erwarten von der polnischen Regierung, dass sie den Empfehlungen der Venedig-Kommission Folge leistet und die Verfassungskrise löst. Wenn die polnische Regierung nicht umsteuert, muss die EU-Kommission die zweite Stufe des Rechtsstaatsmechanismus aktivieren.

Die zweite Stufe sähe vor, dass die EU-Kommission eine Empfehlung zur Rechtstaatlichkeit an das Land richtet, mit der Nennung einer Frist, bis wann die Probleme gelöst sein sollen. Die Kommission hatte im Januar den Rechtsstaatsmechanismus im Fall von Polen aktiviert.

Die Reisen von Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans nach Polen und seine Äußerungen geben Hoffnung, dass eine Lösung im konstruktiven Dialog möglich ist. Wir unterstützen die EU-Kommission dabei, die polnische Regierung im Dialog zurück auf den Europakurs der Zivilgesellschaft zu bringen.