Delegation für die Beziehungen zu Japan

Überblick und Zuständigkeiten
Die Delegationen pflegen die internationalen Kontakte des Parlaments und bauen diese aus. Die Tätigkeiten der Delegationen sind daher auf der einen Seite darauf ausgerichtet, Kontakte zu den Parlamenten von Staaten zu unterhalten und zu fördern, die traditionell Partner der Europäischen Union sind. Auf der anderen Seite sollen sie dazu beitragen, die Werte, auf denen die Europäische Union beruht, namentlich die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 6 und Artikel 11 Absatz 1 fünfter Spiegelstrich des EU-Vertrags) in Drittländern zu fördern. Für die internationalen Kontakte des Parlaments gelten die Grundsätze des Völkerrechts.
“Die internationalen Kontakte des Parlaments sind darauf ausgerichtet, die parlamentarische Dimension der internationalen Beziehungen zu fördern, wann immer dies möglich und angezeigt ist.” (Artikel 3 der am 21. September 2006 von der Konferenz der Präsidenten angenommenen Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen).
Seit 1979 finden abwechselnd in Japan und in Europa jährliche Treffen mit dem Kaiserlichen Parlament Japans statt. Seit 2006 treffen sich die Vorstände der jeweiligen Delegationen im Jahresrhythmus, wodurch ein besseres Verständnis der politischen Entwicklung beider Seiten ermöglicht wird.
Außerdem finden anlässlich von Studienbesuchen zu bestimmten Themen (Verfassungsreform, Wirtschaft und Währung, Umwelt) regelmäßige Treffen zwischen den parlamentarischen Ausschüssen beider Seiten statt.