Ausschuss für Konstitutionelle Fragen (AFCO)

Der Ausschuss ist zuständig für:
- die institutionellen Aspekte des europäischen Integrationsprozesses, insbesondere die Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von ordentlichen und vereinfachten Verfahren zur Änderung der Verträge;
- die Durchführung der Verträge und die Bewertung ihres Funktionierens;
- die institutionellen Folgen der Erweiterungsverhandlungen der Union oder eines Austritts aus der Union;
- die interinstitutionellen Beziehungen, einschließlich der Prüfung interinstitutioneller Vereinbarungen gemäß Artikel 140 Absatz 2 GO im Hinblick auf ihre Billigung durch das Plenum;
- das einheitliche Wahlverfahren;
- die politischen Parteien und politischen Stiftungen auf europäischer Ebene, unbeschadet der Zuständigkeiten des Präsidiums;
- die Feststellung des Vorliegens einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze durch einen Mitgliedstaat;
- die Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung und Vorschläge für Änderungen an der Geschäftsordnung.